Anamnese / körperliche Befundaufnahme / therapeutische Intervention zur Abklärung funktionell- körperlicher Zu- sammenhänge / Teste / schriftlicher Befunderstellung, not- wendige Administration.
82,50 EUR
beinhaltet aktuelle Befundaufnahme, adäquate Behandlungstechniken, notwendige Administration.
40,00 EUR max. 30 Min.
82,50 EUR max. 60 Min.
Zwischenberichte, Arztbriefe, Berichte an Versicherungen, Gerichte etc. Ausnahme: Befundbericht (Eingangsbefund), Kontrolle der Biss-situation / Schienenkontrolle.
25,00 EUR.
z.B. nach Erhalt von Brücken / Kronen / Provisorien / Prothetik, evtl. Kurzbericht / – tel. Information der Arztpraxis
a) Test der Aufbissschiene, Prothetik, Brücke bezüglich der Passgenauigkeit und Integration im funktionellen körperlichen System.
b) Austestung der Aufbissschiene, Prothetik, Brücke, bei der nach Erhalt funktionelle Probleme, Schmerzen und Beschwerden auftreten.
40,00 EUR
Kassenärztliche Verordnungen / -Leistungen (Rezepte) können mit Ausnahme der Verordnung Osteopathie (Privatrezept) nicht angenommen werden. Einige Krankenkassen übernehmen anteilig die Behandlungskosten. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihren Leistungsträger über die erforderlichen Voraussetzungen und Erstattungshöhe.
Privater Krankenversicherungen: Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung der Heilpraktiker. Das gilt auch für osteopathische Behandlungen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung, in wie weit die obigen Behandlungskosten übernommen werden. Für eine vollständige Kostenübernahme der Leistungsträger kann ich keine Gewähr geben. Für osteopathische Behandlungen benötigen Sie ein Privatrezept Ihres behandelnden Arztes / Ärztin.
Nicht eingehaltene Behandlungstermine werden in der Regel in Rechnung gestellt. Dies begründet sich darin, dass ich eine reine Bestellpraxis habe, was bedeutet, dass ich feste Behandlungstermine vergebe, und bei Ausfall Zeit benötige, um einen evtl. Ersatz zu finden. Daher ist eine Absage von mindestens 24 Std. erforderlich. Der Vorteil für Sie: keine Wartezeit.